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Vertragliche Grundlagen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Klare Rahmenbedingungen für Websites, SEO, Automatisierungen, Onlineshops und laufende Betreuung.

Auf dieser Seite Geltung Website & Bot Vertragsschluss Leistungen Mitwirkung Abnahme Vergütung Nutzungsrechte Haftung Verbraucher Schlussbestimmungen
Stand: 22. August 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Banida Shops UG (haftungsbeschränkt), Hermann-Weyl-Straße 29, 25336 Elmshorn („Banida“) und ihren Kunden über Webdesign, Website- und Softwareentwicklung, SEO, Automatisierungen, Schnittstellen, Onlineshops, digitale Werbung, Beratung, Hostingkoordination, Wartung und vergleichbare digitale Leistungen.

Das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Banida ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Informationen auf der Website und Hilfe-Bot

Leistungsbeschreibungen, Preisbeispiele, FAQ- und Bot-Antworten auf dieser Website sind unverbindliche Erstinformationen. Sie stellen kein rechtlich bindendes Angebot und keine Garantie bestimmter Ergebnisse dar. Angaben wie „ab 99 € inklusive Mehrwertsteuer“ beziehen sich auf einen möglichen Einstiegspreis für eine sehr einfache Landingpage; der konkrete Gesamtpreis ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.

Der Hilfe-Bot beantwortet häufige Fragen automatisiert anhand vorbereiteter Inhalte. Er gibt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Vor Vertragsschluss sind allein das individuelle Angebot und die darin bestätigten Leistungsmerkmale maßgeblich.

Über diese Website kann derzeit kein kostenpflichtiger Vertrag unmittelbar abgeschlossen werden. Kontakt- und Supportformulare dienen nur der unverbindlichen Anfrage. Sollte künftig ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen oder eine entgeltliche Dauerschuld online abgeschlossen werden können, werden die dafür geltenden gesetzlichen Bedien- und Informationsfunktionen vor Freischaltung des Vertragsschlusses ergänzt.

3. Angebot und Vertragsschluss

Banida erstellt in der Regel ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls Zeitplan. Diese AGB und bei Verbraucherverträgen die erforderlichen Verbraucherinformationen werden dem Kunden vor seiner Annahme in Textform zur Verfügung gestellt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist in Textform annimmt oder Banida auf ausdrücklichen Kundenwunsch mit der Leistung beginnt und den Vertragsschluss bestätigt.

Die Annahme mit Änderungen gilt als neues Angebot des Kunden und wird erst durch Bestätigung von Banida verbindlich. Banida speichert die Vertragsunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und stellt dem Kunden das angenommene Angebot sowie einbezogene Bedingungen in Textform zur Verfügung.

4. Leistungsumfang und Projektdurchführung

Art, Umfang, Ziel, technische Umgebung und geschuldete Beschaffenheit ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Banida erbringt die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und nach den zum Leistungszeitpunkt anerkannten technischen Standards.

Bei agilen, beratenden oder laufenden Leistungen werden Prioritäten gemeinsam abgestimmt. Entwürfe, Zwischenstände, Testsysteme und Vorschauen sind keine finalen Arbeitsergebnisse, solange sie nicht ausdrücklich als fertiggestellt übergeben wurden.

Banida darf fachkundige Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für die Vertragserfüllung verantwortlich. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

5. SEO, Werbung, Automatisierungen und Dienste Dritter

Bestimmte Rankings, Umsätze, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Werbeergebnisse oder Einsparungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurden. Suchmaschinen, Werbeplattformen, Shopsysteme und Schnittstellen Dritter können ihre Regeln, Preise und technischen Funktionen unabhängig von Banida ändern.

Werbebudgets, Plattformgebühren, Apps, Domains, Hosting, Stockmedien, Lizenzen und sonstige Kosten Dritter sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich ausweist. Der Kunde erhält vor einer kostenpflichtigen Beauftragung oder wesentlichen Budgetänderung eine Information.

Automatisierte Abläufe werden nach den vereinbarten Regeln umgesetzt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben fachliche Kontrollen, Freigaben und Plausibilitätsprüfungen beim Kunden. Banida weist auf erkennbare Fehlerrisiken und sinnvolle Kontrollpunkte hin.

KI-unterstützte Arbeitsergebnisse

Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz werden nur eingesetzt, wenn dies vereinbart oder nach dem erkennbaren Projektzweck als übliches Hilfsmittel zu erwarten ist. Art und Umfang einer geschuldeten menschlichen Prüfung richten sich nach Angebot, Verwendungszweck und erkennbarem Risiko. Vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne erforderliche Vereinbarung an einen KI-Anbieter übermittelt.

Bei KI-unterstützten Texten, Bildern oder Vorschlägen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht zugesichert werden, dass das Ergebnis ausschließlich einmalig ist, als Marke oder Design eingetragen werden kann oder keinerlei Ähnlichkeit mit anderen Inhalten aufweist. Banida informiert über erkennbare rechtliche oder fachliche Risiken; eine verbindliche Rechte- oder Rechtsprüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist. Vor einer Veröffentlichung erhält der Kunde die im Angebot vorgesehenen Prüf- und Freigabemöglichkeiten.

6. Mitwirkung und Verantwortungsbereich des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Produktdaten und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen, sachlich richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde prüft fachliche Angaben, Preise, Pflichtinformationen, Produktdaten und freizugebende Inhalte. Banida erbringt ohne gesonderte Beauftragung keine Rechts- oder Steuerberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung kundenseitiger Geschäftsmodelle oder Inhalte.

Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, wenn er vereinbart ist oder Banida vorab auf die voraussichtliche Mehrvergütung hingewiesen hat.

7. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden. Bei nicht vorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs liegenden Ereignissen – etwa erheblichen Netzausfällen, rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen oder Ausfällen unverzichtbarer Drittanbieter – verlängern sich betroffene Fristen angemessen. Banida informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.

8. Änderungswünsche

Änderungswünsche können Aufwand, Vergütung und Termine beeinflussen. Banida teilt dem Kunden wesentliche Auswirkungen vor der Umsetzung mit. Eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs wird erst nach Zustimmung beider Seiten in Textform verbindlich. Kleine Abstimmungen innerhalb des vereinbarten Rahmens bleiben Teil der Projektdurchführung.

9. Übergabe, Prüfung und Abnahme

Bei Werkleistungen stellt Banida das fertiggestellte Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde erklärt innerhalb einer angemessenen Frist die Abnahme oder benennt konkret mindestens einen aus seiner Sicht bestehenden Mangel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB.

Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn Banida zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer unterlassenen oder nicht mit einem Mangel begründeten Reaktion hinweist.

10. Vergütung, Rechnungen und Fremdkosten

Die Vergütung und mögliche Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.

Rechnungen sind zu dem angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Fehlt eine Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei berechtigten Mängelrechten bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte unberührt.

Für laufende Drittanbieterleistungen kann der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter schließen. Im Namen des Kunden ausgelöste Fremdkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung weiterberechnet.

11. Nutzungsrechte, Quellcode und Drittkomponenten

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte.

Vorhandene Werkzeuge, allgemeine Module, Bibliotheken, Methoden, Templates und wiederverwendbares Know-how von Banida bleiben davon unberührt. Der Kunde erhält daran die für den vereinbarten Betrieb erforderliche Nutzungsmöglichkeit. Für Open-Source-Software, Schriften, Stockmedien und Komponenten Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.

Eine öffentliche Nennung des Kundenprojekts als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

12. Betrieb, Wartung und Datensicherung

Hosting, Monitoring, Wartung, Updates, Backups, Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei externen Plattformen hängt die Funktion auch von deren Verfügbarkeit und Schnittstellen ab.

Soweit Datensicherung nicht beauftragt ist, bleibt der Kunde für regelmäßige, vom Produktivsystem getrennte Sicherungen verantwortlich. Vor vereinbarten Eingriffen in produktive Systeme stimmen die Parteien erforderliche Sicherungsmaßnahmen ab.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten und erforderliche Weitergaben an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben unberührt.

Datenschutzrechtliche Rollen und Pflichten richten sich nach der konkreten Leistung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien ergänzende Datenschutzvereinbarungen.

14. Mängelrechte und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Banida erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Kunden zumutbar ist.

Banida haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien und soweit eine Haftung gesetzlich nicht beschränkt werden darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei Mängeln bleiben unberührt.

15. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Bei Verbraucherverträgen über regelmäßige Leistungen werden gesetzliche Höchstlaufzeiten und Kündigungsfristen beachtet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

Nach Vertragsende stellt Banida vereinbarte Arbeitsergebnisse, Daten und Zugänge im geschuldeten Umfang bereit. Weitergehende Migration oder Unterstützung wird vorab abgestimmt.

16. Verbraucher, Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn

Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Banida stellt vor Vertragsschluss eine passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung.

Mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt Banida nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Erlöschen.

Widerruft der Verbraucher nach wirksam verlangtem vorzeitigem Beginn, kann für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung gesetzlicher Wertersatz geschuldet sein.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Banida ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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