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Vertragliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für Beratung, Entwicklung, Automatisierung und laufende technische Leistungen.

Auf dieser Seite Geltung Vertragsschluss Leistungen Mitwirkung Änderungen Abnahme Vergütung Nutzungsrechte Haftung Schlussbestimmungen
Stand: 10. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Automatisierungs-, Integrations-, Hosting-, Wartungs-, KI-gestützte Produktmedien- und sonstige digitale Leistungen zwischen der Banida Shops UG (haftungsbeschränkt), Sophie-Schoop-Weg 72, 21035 Hamburg („Banida“), und ihren Kunden.

Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Banida ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen auf dieser Website sind unverbindlich und noch kein Vertragsangebot. Grundlage eines Vertrags ist in der Regel ein individuelles Angebot von Banida mit Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls Zeitplan.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der dort genannten Frist in Textform annimmt oder Banida auf Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt und den Beginn bestätigt. Gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang und Projektdurchführung

Umfang, Ziel und Beschaffenheit der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den dazugehörigen Vereinbarungen. Banida erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt.

Konkrete wirtschaftliche Ergebnisse – etwa bestimmte Umsätze, Suchmaschinenpositionen, Conversion-Raten oder Einsparungen – sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurden.

Soweit KI-gestützte Werkzeuge für Texte oder Produktbilder vereinbart sind, legt Banida mit dem Kunden Stil, Freigabeprozess und Qualitätsanforderungen fest. KI-Ausgaben werden nicht ohne die vereinbarte Prüfung veröffentlicht. Der Kunde bleibt für die sachliche Richtigkeit seiner Produktangaben und die finale Freigabe verantwortlich.

Banida darf geeignete, fachkundige Unterauftragnehmer einsetzen. Banida bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachtet.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er versichert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, wenn dies vereinbart ist oder Banida den Kunden vorher auf die mögliche Mehrvergütung hingewiesen hat.

Freigaben und fachliche Entscheidungen sollen innerhalb der im Projekt vereinbarten Zeit erfolgen. Banida weist auf erkennbar nachteilige oder technisch riskante Vorgaben hin.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungswünsche können Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine haben. Banida prüft einen Änderungswunsch und informiert den Kunden vor der Umsetzung über wesentliche Auswirkungen. Die Änderung wird erst verbindlich, wenn beide Seiten ihr in Textform zugestimmt haben.

Kleinere Abstimmungen, die den vereinbarten Rahmen nicht erweitern, bleiben Teil der normalen Projektdurchführung.

6. Übergabe, Prüfung und Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung Werkvertragscharakter hat, stellt Banida sie nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft innerhalb einer angemessenen Frist, ob die Leistung der Vereinbarung entspricht, und erklärt die Abnahme oder benennt konkret bestehende wesentliche Mängel.

Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Banida beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und zu Mängelrechten.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Abschlagszahlungen, Meilensteine oder laufende Vergütungen werden im Angebot festgelegt. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.

Leistungen und Lizenzen Dritter – zum Beispiel Hosting, Shopsysteme, Erweiterungen, Versand-, Zahlungs- oder API-Dienste – sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich genannt ist. Externe Kosten werden vor Beauftragung transparent ausgewiesen oder vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart.

8. Nutzungsrechte, Quellcode und Drittkomponenten

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte.

Vorhandene Werkzeuge, allgemeine Module, Bibliotheken, Methoden und wiederverwendbares Know-how von Banida bleiben davon unberührt. Der Kunde erhält daran die für Nutzung und Betrieb des Projekts erforderlichen Rechte.

Für Open-Source-Software und Komponenten Dritter gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Banida weist auf wesentliche Abhängigkeiten hin. Eine Nennung des Kundenprojekts als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

9. Betrieb, Wartung und Dienste Dritter

Wartung, Monitoring, Support, Datensicherung und laufende Aktualisierung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten richten sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung.

Bei externen Plattformen und Schnittstellen hängt die Funktionsfähigkeit auch von deren Verfügbarkeit und unveränderter technischer Anbindung ab. Banida informiert den Kunden über erkennbare relevante Änderungen und stimmt erforderliche Anpassungen ab. Ein durch Änderungen Dritter entstehender Anpassungsaufwand ist nur dann in einer laufenden Vergütung enthalten, wenn dies vereinbart wurde.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Sofern Banida personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit diese gesetzlich erforderlich ist.

11. Haftung und Mängelrechte

Banida haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

Der Kunde ist für regelmäßige Sicherungen seiner Daten verantwortlich, soweit Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der vereinbarten Leistung ist. Vor Eingriffen in produktive Systeme stimmt Banida erforderliche Sicherungsmaßnahmen mit dem Kunden ab.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende unterstützt Banida auf Wunsch bei einer geordneten Übergabe von Daten, Zugängen und Dokumentation. Soweit diese Unterstützung über die vertraglich geschuldete Übergabe hinausgeht, wird der Aufwand vorab abgestimmt.

13. Besondere Hinweise für Verbraucher

Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, stellt Banida vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

Die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Verbraucherstreitbeilegung

Banida ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Wir automatisieren Bestände, Produktdaten und wiederkehrende Shop-Prozesse – mit passenden Softwarelösungen statt unnötiger Handarbeit.

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