ODR-Plattform eingestellt: Was Onlineshops bei Impressum und Streitbeilegung prüfen sollten

Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Viele Shops verlinken trotzdem noch aus Impressum, AGB, Footer oder automatischen E-Mails auf die alte Adresse. Ein blindes Löschen aller Hinweise ist jedoch ebenso riskant: Informationspflichten zu Verbraucherschlichtung und branchenspezifische Vorgaben müssen getrennt geprüft werden.

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Veralteter externer Streitbeilegungslink wird kontrolliert aus einem Website-Footer entfernt
5 Kapitel3 AntwortenPraxisleitfaden
01
Kapitel 1

ODR-Link und ADR-Hinweise voneinander trennen

Die frühere ODR- oder OS-Plattform war ein konkreter EU-Dienst. Alternative Streitbeilegung bezeichnet dagegen das breitere System außergerichtlicher Schlichtungsstellen. Die Abschaltung des Portals beseitigt nicht automatisch jede Informationspflicht zu einer zuständigen Stelle oder zur Teilnahmebereitschaft.

Erfassen Sie deshalb zuerst, welcher Satz sich ausschließlich auf die nicht mehr verfügbare Plattform bezieht und welche Passagen eine Schlichtungsstelle, ein Gesetz oder eine vertragliche Zusage betreffen.

02
Kapitel 2

Alle Vorkommen technisch vollständig finden

Suchen Sie nicht nur im sichtbaren Impressum. Theme-Footer, AGB, Widerrufsinformation, Checkout-Erweiterungen, Bestellbestätigung, Rechnungs-E-Mail, Marktplatzprofil und mehrsprachige Fassungen können denselben Text enthalten.

Durchsuchen Sie Quellcode, CMS, Übersetzungen und E-Mail-Templates nach der alten Domain sowie Begriffen wie OS-Plattform oder Online-Streitbeilegung. Prüfen Sie anschließend gerenderte Seiten und versendete Test-E-Mails.

  • Impressum und Footer
  • AGB und Widerrufsinformation
  • Checkout und Kundenkonto
  • Bestell-, Versand- und Rechnungs-E-Mails
  • Marktplätze, Apps und Sprachversionen
03
Kapitel 3

Rechtstext nicht eigenmächtig neu erfinden

Entfernen Sie die veraltete Plattformpassage nur mit einer geprüften Ersatzfassung. Unternehmensgröße, Branche, Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung und nationale Umsetzung können den erforderlichen Text beeinflussen.

Rechtstextanbieter oder qualifizierte Rechtsberatung sollten bestätigen, welche Hinweise nach der Abschaltung gelten. Technische Teams setzen die freigegebene Fassung dann konsistent um, ohne zusätzliche Erklärsätze zu improvisieren.

04
Kapitel 4

Links, strukturierte Daten und Vorlagen bereinigen

Ein toter externer Link verschlechtert die Nutzererfahrung und kann automatisierte Qualitätsprüfungen auslösen. Aktualisieren Sie auch interne Vorlagen, damit der Text bei einem neuen Markt, Theme oder Shop nicht erneut erscheint.

Wenn Rechtstexte aus einem zentralen Dienst synchronisiert werden, klären Sie Updateweg und Zeitstempel. Lokale Änderungen können beim nächsten Abruf überschrieben werden. Eine zentrale Quelle ist sinnvoll, solange der Sync überwacht wird.

05
Kapitel 5

Änderung nachvollziehbar dokumentieren

Speichern Sie alte und neue Fassung, Freigabe, Veröffentlichungsdatum und betroffene Oberflächen. Ein kurzer Screenshot- oder Testnachweis erleichtert spätere Audits. Caches und CDN-Versionen werden nach der Veröffentlichung kontrolliert.

Richten Sie einen jährlichen Rechtstext- und Linkcheck ein. Externe Plattformen, Behördenlinks und Kontaktwege ändern sich unabhängig vom Shop-Release und sollten nicht erst nach einem Kundenhinweis auffallen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann der alte ODR-Link einfach gelöscht werden?

Die obsolete Plattformpassage sollte geprüft und aktualisiert werden. Andere Hinweise zur Verbraucherschlichtung können weiterhin erforderlich sein und dürfen nicht pauschal entfernt werden.

Wo kann der alte Link versteckt sein?

Häufig in Impressum, AGB, Footer, Bestell-E-Mails, Übersetzungen, Marktplatzprofilen und extern gepflegten Rechtstext-Apps.

Ist dieser Artikel Rechtsberatung?

Nein. Er beschreibt einen technischen Prüfprozess. Die konkrete Ersatzfassung sollte fachkundig auf das Unternehmen abgestimmt werden.

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